Mit dem Eintritt in die Pension werden „Freie Heilfürsorge“-Empfänger von der Freien Heilfürsorge in die Beihilfe überführt. Das bedeutet, sie bekommen von der Beihilfestelle 70% Ihrer Krankheitskosten erstattet und müssen laut Versicherungsgesetz 30% Ihrer Krankheitskosten bei einem privaten Versicherungsunternehmen absichern. Warum ist es besonders wichtig frühzeitig einen Versicherungsschutz für die Pension zu sichern? Das hängt…
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Nadine Winzer
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