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Beihilfeantrag stellen

Leistungen bei der Beihilfestelle beantragen

Als Beihilfeberechtigter haben Sie in Zukunft 2 Ansprechpartner für die Erstattung Ihrer Krankheitskosten: Uns Ihren privaten Krankenversicherer und die für Sie zuständige Beihilfestelle, die Ihnen von Ihrem Dienstherrn genannt wird. Wichtige Fragen zur Beantragung von Leistungen beantworten wir Ihnen nachfolgend.

Beihilfen werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Für die Antragstellung gibt es Formblätter, die Sie bei Ihrer Beihilfestelle in der jeweils gültigen Fassung erhalten. Unterschreiben Sie den Antrag eigenhändig. Soll eine andere Person zur Stellung der Beihilfeanträge berechtigt sein, müssen Sie dieser Person eine Vollmacht ausstellen (mit dem Vollmachtsvordruck Ihrer Beihilfestelle oder formlos) und diese bei Ihrer Beihilfestelle vorlegen.

Änderungen in Ihrem Leben

Ihre private Krankenversicherung können wir flexible an alle Lebenssituationen anpassen. Was Sie in unterschiedlichen Situationen beachten sollten, sehen Sie hier oder kontaktieren Sie uns!

Geburt eines Kindes
Bitte lassen Sie sich schon vor dem Geburtstermin von uns beraten. Wir besprechen mit Ihnen die richtigen Absicherungsmöglichkeiten für Ihr Kind. Ist Ihr Kind auf der Welt, rufen Sie uns an! Wenn uns alle notwendigen Unterlagen innerhalb von 2 Monaten ab Geburt vorliegen, ist eine rückwirkende Versicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten, analog zu den Eltern möglich. Auch ein höherwertiger Versicherungsschutz ist mit Gesundheitsfragen und Kopie des U-Heftes möglich.


Bei einem Arbeits- bzw. Dienstunfall
Erhalten Sie auf jeden Fall die bei uns vereinbarten Leistungen, dennoch ist Ihr erster Ansprechpartner Ihr Dienstherr.


Veränderung Ihrer Familiensituation
Egal welche Veränderungen bei Ihnen eintreten, wir sind Ihr Ansprechpartner und kümmern uns mit Ihnen um alle Belange oder nötigen Vertragsanpassungen. Bitte rufen Sie uns einfach an.


Bei Arbeitslosigkeit
Ihr Beihilfeanspruch endet, wenn Sie arbeitslos werden. Eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung entsteht nicht. In diesem Fall benötigen Sie jedoch einen 100%igen Versicherungsschutz. Dabei haben Sie bei uns die Wahl zwischen verschiedenen Tarifen. Wir beraten Sie gern!


Bei Wechsel des Dienstherrn
Auch ein Wechsel Ihres Dienstherrn kann Ihren Anspruch auf Beihilfe verändern. Bitte teilen Sie uns innerhalb von 6 Monaten die Beihilfeänderung mit, damit wir bei Bedarf Ihren Versicherungsschutz ohne eine erneute Gesundheitsprüfung anpassen können.


Bei Verlassen des öffentlichen Dienstes
Sie machen sich selbständig, werden Angestellter oder wechseln in die private Wirtschaft, dann ist eine Überprüfung Ihres Krankenversicherungsschutzes unbedingt notwendig. Entfällt sogar Ihr Anspruch auf Beihilfe, benötigen Sie einen 100 %igen Versicherungsschutz.

Steuervorteile durch das Bürgerentlastungsgesetz

Ihre private Krankenversicherung können wir flexible an alle Lebenssituationen anpassen. Was Sie in unterschiedlichen Situationen beachten sollten, sehen Sie hier oder kontaktieren Sie uns!

Bürgerentlastungsgesetz: Steuervorteile nutzen
Beiträge zur Privaten Kranken -und Pflegepflichtversicherung werden steuerlich berücksichtigt.
Diese können unbegrenzt als Sonderausgaben geltend gemacht werden. So sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen und Ihre Steuerlast wird gemindert.
Berücksichtigt werden, neben den Beiträgen zur Pflegepflichtversicherung, die Beiträge, die der Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Beiträge für darüber hinausgehenden Versicherungsschutz, etwa für Wahlleistungen, Chefarztbehandlung und Krankentagegeld, sind nur bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen abzugsfähig.
Wenn Sie Ihre individuellen steuerlichen Auswirkungen des Bürgerentlastungsgesetzes optimieren wollen, rufen Sie uns einfach an!

Wir sind immer für Sie da! Im Notfall auch am Wochenende!

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Wir beraten in den folgenden Sprachen: