Die Beihilfe ist eine Beteiligung des Dienstherrn an den Kosten, i. d. R. an den Kosten der Privatbehandlung, im Falle von Krankheit, Geburt und Tod. Die Beihilfeberechtigten haben einen Rechtsanspruch in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes.
Die Beihilfe darf zusammen mit den Leistungen aus der privaten Krankenversicherung die 100 %-Grenze der Arztrechnungen nicht überschreiten. Sollte es dennoch zu einer Überschreitung kommen, werden Leistungen der Beihilfe auf 100 % gekürzt (Bereicherungsverbot).
Leistungen bei der Beihilfestelle beantragen
Als Beihilfeberechtigter haben Sie in Zukunft 2 Ansprechpartner für die Erstattung Ihrer Krankheitskosten: Uns Ihren privaten Krankenversicherer und die für Sie zuständige Beihilfestelle, die Ihnen von Ihrem Dienstherrn genannt wird. Wichtige Fragen zur Beantragung von Leistungen beantworten wir Ihnen auf der nachfolgenden Seite: