Sie sind Beamtin/ Beamter oder Anwärter? Dann haben Sie das Glück, der Wahl Ihrer Krankenversicherung.
Sie sind frei von Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenkassen und können Ihre Absicherung selbst bestimmen.
Zeitsoldaten, die im Anschluss an ihre Dienstzeit Übergangsgebührnisse erhalten, haben seit dem 01.01.2019 keinen Anspruch mehr auf Beihilfe.
Sie erhalten stattdessen einen Beitragszuschuss zu ihrer Krankenversicherung in der GKV oder PKV. Sie sind seit dem 01.01.2019 grundsätzlich berechtigt, eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV abzuschließen. Lt.§ 9 Abs. 1 SGB V die Nr. 8.
Als Soldat erhalten Sie während Ihrer aktiven Zeit die sogenannte „Heilfürsorge“. Das heißt, Ihr Dienstherr übernimmt 100 % Ihrer Krankheitskosten. Wenn Sie Versorgungsempfänger werden, also aus dem aktiven Dienst ausscheiden, erhalten Sie in der Regel 70 % Beihilfe.
Für die restlichen 30 % sollten Sie sich schon in jungen Jahren die Option in Form einer Anwartschaftsversicherung sichern. Gleiches gilt in einigen Bundesländern für Polizisten und Feuerwehrleute.
Direktionsgeschäftsstelle
Nadine Winzer
Chausseestraße 50, 10115 Berlin