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Informationen

  • Ihre Vorteile mit einer privaten Krankenversicherung

  • Als Privat-Krankenversicherter stehen Ihnen im Krankheitsfall individuellere Leistungen zur Verfügung

  • Ihr Monatsbeitrag ist unabhängig vom Einkommen

  • Sie haben die freie Wahl bei Arzt, Facharzt, Zahnarzt und Krankenhaus

  • Dienstunfälle, Berufskrankheiten und Sportunfälle sind mitversichert

  • bei Anliegen, die eine individuelle medizinische Beratung erforderlich machen,
    helfen Ihnen die Ärzte und Spezialisten unseres Gesundheitstelefons weiter

  • Im Fall einer chronischen oder schweren Erkrankung bzw. einer Unfallverletzung
    koordinieren wir sämtliche therapeutische Maßnahmen für Sie

  • Dokumente wie Arztrechnungen oder Rezepte können Sie uns papierlos über unsere RechnungsApp einreichen

Die Beihilfe ist eine Beteiligung des Dienstherrn an den Kosten, i. d. R. an den Kosten der Privatbehandlung, im Falle von Krankheit, Geburt und Tod. Die Beihilfeberechtigten haben einen Rechtsanspruch in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes.

Die Beihilfe darf zusammen mit den Leistungen aus der privaten Krankenversicherung die 100 %-Grenze der Arztrechnungen nicht überschreiten.  Sollte es dennoch zu einer Überschreitung kommen, werden Leistungen der Beihilfe auf 100 % gekürzt (Bereicherungsverbot).

Leistungen bei der Beihilfestelle beantragen

Als Beihilfeberechtigter haben Sie in Zukunft 2 Ansprechpartner für die Erstattung Ihrer Krankheitskosten: Uns Ihren privaten Krankenversicherer und die für Sie zuständige Beihilfestelle, die Ihnen von Ihrem Dienstherrn genannt wird. Wichtige Fragen zur Beantragung von Leistungen beantworten wir Ihnen auf der nachfolgenden Seite:

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Wir beraten in den folgenden Sprachen: