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Sterbegeld, Sicherheit für die Hinterbliebenen!

In unserem Leben gibt es nichts was wirklich sicher ist, bis auf eins und das Thema ist sensibel und gehört leider auch zu den Tabus unserer Gesellschaft. Wir möchten es heute dennoch aufgreifen und mit Irrtümern aufräumen.

Bestattungspflicht und Bestattungsfrist

In Deutschland gibt es die sogenannte Bestattungspflicht sowie Bestattungsfristen. Das bedeutet jeder Mensch der in Deutschland verstirbt muß auch bestattet werden. Die Bestattungsfristen sind Bundesländerabhängig z.B. eine Sargbestattung sollte nach Möglichkeit innerhalb von 4-10 Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen.

Wer kommt für die Kosten auf?

Mit verschiedenen Gesundheitsreformen wurde auch das Sterbegeld 2004 aus den Leistungspaketen der Krankenversicherungen gestrichen. Somit sind die Hinterbliebenen verpflichtet für die Kosten aufzukommen, hier gilt die festgelegte gesetzliche Reihenfolge.

Wir wissen nicht wann es uns trifft. Deshalb ist es beruhigend vorzusorgen. Denn selbst, wenn wir zu Lebzeiten, dass Geld auf einem Konto ansparen, steht es den Hinterbliebenen nicht sofort zur Verfügung, sondern erst mit Ausfertigung des Erbscheines und dieser Vorgang kann bis zu 3 Monaten dauern. Oftmals müssen die Angehörigen das Geld vorstrecken und stehen vor dem Problem, dass die Beerdigungskosten das Budget übersteigen.

Lösungen!

  • Mit uns gestalten Sie Ihre Absicherungswünsche individuell.
  • Unsere Versicherungssummen ohne Gesundheitsfragen können bis 20000€ abgesichert werden.
  • Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme, bei Unfall, ohne Wartezeit
  • Vollständige Auszahlung nach 36 Monaten
  • kein Erbschein nötig, Sterbeurkunde genügt
  • Beiträge variieren nach Eintrittsalter um so jünger umso günstiger
  • Beispiel 40 Jahre, 5000 €, mon. 12,45 €
  • nutzen Sie unseren kostenlosen Vorsorgeservice
    (Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht)

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